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Kirchengemeinden
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet diese in eigener Verantwortung. Er führt im Rahmen des Kirchenrechts die Aufsicht über die Kirchengemeinden und die Dienste und Werke des Kirchenkreises. Er besteht zurzeit aus dreizehn Mitgliedern, darunter die Pröpste Dirk Süssenbach und Peter Barz und elf Mitglieder, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden. Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis nach außen.
An den Sitzungen des Kirchenkreisrates nimmt auch die Leitung der Kirchenkreisverwaltung (Dr. Matthias Hoffmann) teil. Als Gäste sind der amtierende Präses der Synode (Dr. Peter Wendt) , der Vorsitzende des Finanzausschusses (John Ellerbrock) und der Personal- und Organisationsentwicker des Kirchenkreises (Pastor Christian Hild) zusätzlich anwesend.
Weitere Aufgaben des Kirchenkreisrates sind u.a.
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode
- Verantwortung für die Haushalts- und Stellenplanung
- Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung
- Aufsicht über die Mitarbeitenden des Kirchenkreises
Mitglieder des Kirchenkreisrates:
Propst Dirk Süssenbach (Vorsitzender)
Margarethe Heydebreck (stellv. Vorsitzende)
Propst Peter Barz
Tobias Boller
Helga Broll
Maren Griephan
Volker Hein
Renate Kastenbauer
Pastorin Sarah Lotzkat
Elisabeth Schönfelder
Sabine Siems
Sascha Schittko
Antje Storm
2023
Das Diakonische Werk wird vom geschäftsführenden Ausschuss Diakonie des Kirchenkreisrates und der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes geleitet.
Der geschäftsführende Ausschuss Diakonie des Kirchenkreisrates ist ein Ausschuss aus der Mitte des Kirchenkreisrates gemäß Artikel 64 Abs.1 der nordkirchlichen Verfassung und hat folgende Aufgaben:
1. Er trifft die das Diakonische Werk betreffenden Entscheidungen mit Ausnahme einiger wesentlichen Leitungsentscheidungen, die weiterhin dem Kirchenkreisrat vorbehalten sind.
2. Er führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes, sofern es sich um eine privatrechtlich angestellte Person handelt; im Fall einer pastoralen Leitung übt der / die zuständige Pröpst/Pröpstin die Dienst- und Fachaufsicht aus.
Mitglieder des gschäftsführenden Ausschusses Diakonie des Kirchenkreises: