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Kirchengemeinden
Kann ein Mensch, der sich selbst getötet hat, kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich kann heute jeder Verstorbene, dessen Wunsch es zu Lebzeiten war und der Mitglied der Kirche gewesen ist, mit einer kirchlichen Trauerfeier verabschiedet und beigesetzt werden. Die kirchliche Beerdigung eines Menschen, der sich selbst das Leben genommen hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen Trauerfeiern. Die Kirche verweigert im Falle eines Suizids also weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung.
Allerdings wurde bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland die kirchliche Bestattung im Falle einer Selbsttötung verweigert. Wer auf diese Weise aus dem Leben schied, wurde außerhalb des Friedhofs in aller Stille beerdigt. Auch im katholischen Recht wurde im Jahre 1983 der bis dahin gültige Abschnitt aus dem Codex Iuris Canonici "Wer gegen sich selbst Hand anlegt, worauf der Tod folgt, – und zwar aus freiem Willen –, beraubt sich des kirchlichen Begräbnisses." ersatzlos gestrichen.
Quelle: AfÖ
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